April 24, 2024

Propaganda-TV zur Unterbindung vermehrter Demonstrationen

Wenn man als Zweites Deutsches Fernsehen unter einem Minderwertigkeitskomplex leidet, ist man bemüht, zum ersten Propaganda-Sender der kommenden Diktatur zu werden. So oder so ähnlich wird das Treiben des ZDF mittlerweile von Menschen am Rande des Nervenzusammenbruchs umschrieben, wenn es um die Berichterstattung über die Corona-Demos geht.

Corona-Demos gibt es fast täglich und die Teilnehmerzahl wächst kontinuierlich. Natürlich macht es denen Angst, die um Ihre Macht zu fürchten haben. Darum muss man frühzeitig dafür sorgen, dass möglichst viele diesen Veranstaltungen fern bleiben. Ein probates Mittel ist Angst. Das hat schon bei der Impfung funktioniert. Erzähle nur oft genug, wie gefährlich ein Virus ist, und die meisten Menschen werden es glauben. Die Folge ist Angst und Panik. Ein Umfeld, in dem sich eine Impfung gut verkaufen lässt. Und wer einmal diesem Narrativ gefolgt ist, möchte sich später nicht eingestehen, auf so einfache Weise getäuscht worden zu sein. Die Politik hat sich durch die Verbreitung von Fake-News eine erträgliche Zahl an kritiklosen Impf-Stammkunden verschafft.

Allerdings kann man darauf nicht bei jedem hoffen. Inzwischen steigt auch die Anzahl der doppelt und dreifach geimpften Menschen, die es leid sind, von der Politik angelogen zu werden und die nicht auf ihre Grundrechte verzichten wollen, auch wenn sie für einen schwachen Moment einmal darauf verzichtet haben.

Die Lüge von den Querdenkern, Reichsbürgern und Rechtsradikalen

Erster Versuch der Staatspropaganda: Alle Demonstranten sind Querdenker, Reichsbürger und Rechtsradikale. Die Polizei steht einer pöbelnden, die Beamten angreifenden Masse gegenüber und versucht die Demokratie für die Geimpften zu verteidigen. Leider hat jeder Demonstrationsteilnehmer mit seinem Smartphone auch eine Videokamera dabei. Dieses Märchen von den gewaltbereiten Demonstranten musste schnell relativiert werden.

Zu einigen wenigen Ausschreitungen ist es eh nur in den östlichen Bundesländer gekommen. Dort wurden im Straßenkampf mit Hooligans erprobte Schlägertrupps der Polizei auf friedliche Bürger los gelassen. Schon im Mannschaftswagen wurde die entsprechend heiß gemacht. Mit der Überzeugung dass ungeimpfte Demonstranten durch ihre Haltung Menschen töten, war die Gewaltbereitschaft der Helmträger schnell aktiviert. Mit Straßensperren wurden dann nicht nur die Menschenmenge am Weitergehen gehindert, man schaffte es damit natürlich auch, dass Menschen mit schwächerem Nervenkostüm, das eine oder andere Wort an die Polizei-Wand richteten. Diese erwiderten diese verbalen Attacken, denen sie intellektuell nicht gewachsen waren, sofort mit dem Einsatz des locker sitzenden Gummiknüppels. Aber genau diese Bilder wollte die jeweilige Landesregierungen erzeugen, daher der Befehl auch angemeldete Demos zu blockieren. Was für ein schmutziges Spiel.

Im Westen hat man weder so viele gewaltbereite Polizeischlägertruppen, noch den Mut, diese von der Kette zu lassen. Trotzdem blieb es in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen bei der Darstellung von gewalttätigen Ausschreitungen, obwohl es diese nie gab.

Die Bilder von den Demos zeigen durchweg Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft. In den westdeutschen Großstädten hielten sich auch alle an die unsinnige Maskenpflicht und den Abstand von 1,5 Metern. Wer Hirn hat, weiß, dass eine der beiden Maßnahmen an freier Luft ausgereicht hätte. Aber auch bei diesen Maßnahmen ging es ja nur darum, möglichst viele Menschen von einer Teilnahme abzuhalten.

Eine Regierung als Feind der Demokratie

Wer sich gegen unser Grundgesetz stellt und sich daran nicht gebunden fühlt, wird in der Regel schnell vom Verfassungsschutz beobachtet. Kurioser Weise werden auch diese Corona-Demonstrationen vom Verfassungsschutz begleitet. Da wäre es ja mal interessant, einen daraufhin erstellten Bericht zu lesen. Demonstrationen, bei denen es den Menschen um die Einhaltung des Grundgesetzes und den Erhalt unserer Grundrechte geht, wird auf Geheiß derer vom Verfassungsschutz beobachtet, die sich mehrfach des Entzugs von Grundrechten schuldig gemacht haben.

Gibt es so etwas auch anderswo oder ist das typisch deutsch? Gut nur, dass unsere Regierung nicht nur ihre Regierungssprecher für Bundespressekonferenzen hat. Dort haben übrigens Ungeimpfte keinen Zugang, was bereits genug über den Zustand unserer Demokratie aussagt. Eine Heerschar von Regierungssprechern sitzen inzwischen auch in den TV-Anstalten. Statt Politik kritisch zu hinterfragen, werden Bürger im bestmöglichen Sinne der jeweils tätigen Regierung optimal desinformiert.  Schon vor Jahren sagte Denzel Washington über die Medien:

In Deutschland des Jahrs 2022 sind die staatlichen TV-Sender längst einen Schritt weitergegangen. Es geht nicht mehr darum als erster eine Meldung zu bringen oder die reichenweitenstärkste Meldung zu verfassen. Aktuell gilt es einzig und allein, den Wünschen und Zielen der regierenden Parteien zu entsprechen. Immerhin muss man für kommende Maßnahmen einen Boden bereiten, der bei der Verkündigung weiterer Gängelungen und Einschränkungen einen etwas weniger großen Aufschrei bei einer immer kleineren Protestmenge auslösen wird.

Am wirksamsten sind da Sondersendungen. Bei ZDF heute live gab es diese am 11. Januar 2022. Schon die Einleitung ein perfides Spiel der Fehldarstellungen. Da werden Demonstrationen pauschal als Querdenker-Veranstaltungen bezeichnet, und von einer kleinen lauten Minderheit ist da die Rede. Auch von Gegendemonstrationen ist die Rede, weil viele vernünftige Bürger die Straße nicht den Chaoten überlassen wollen. Danach wird gleich zu einer Veranstaltung vor Ort weitergeschaltet. Leider haben sich in Mannheim nur ca. 50 Personen versammelt, die von drei Einsatzfahrzeugen der Polizei begleitet wurden. Was für ein Zerrbild.

In Hamburg waren bei einer ebenfalls angemeldeten Demonstration über 18.000 Menschen auf den Beinen. Alle trugen Masken und beachteten die Abstände. Alles war friedlich und die Stimmung untereinander gut. Natürlich forderte man den Rücktritt von Bürgermeister Tschentscher, der sich mit üblen Zahlentricksereien und seinem nicht nachvollziehbaren harten Kurs nur wenige Freunde gemacht hat. Reichsbürger, Querdenker und Rechtsradikale waren nicht zu identifizieren. Die sind auch eher ein ostdeutsches Phänomen. Unter den Demonstranten waren nicht nur Ungeimpfte. Die Zahl der Geimpften schien zudem gegenüber der letzten Demo im Dezember gestiegen zu sein.

Abteilung Schlechter Witz

Um künftig weitere Menschen von der Teilnahme an solchen Demos fernzuhalten, muss man diesen den Anschein vom Illegalität verpassen. Hilfreich scheint da zu sein, eine Fachfrau aus der Abteilung Recht und Justiz zu Wort kommen zu lassen. Diese dann geäußerten rechtlichen Erklärungen, hatten dann aber nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun. Vielmehr ging es allein um die Einschüchterung der Bürger, um diese von Demonstrationsteilnahmen abhalten. Aber schauen wir uns zunächst mal die Rechtslage an. Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt kein Versammlungsverbot, es sei denn, die Demonstration gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Öffentliche Ordnung“.

Im Grundgesetz Art 8 heißt es:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

In Kombination mit Art 11, nachdem alle Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet genießen, wurden die inzwischen heiß diskutierten „Spaziergänge“ ersonnen. Wenn Versammlungen eh nicht verboten werden können, warum die Aufregung? Die Anmeldung ist kompliziert, vielleicht sogar extra so kompliziert gehalten, um Demonstrationen weitestgehend zu verhindern? Das Nichtanmelden einer Versammlung hätte allerdings eine Verwaltungsstrafe zur Folge. Dies ist allerdings kein Grund, die Versammlung aufzulösen. Schwierig wird es wohl auch werden, den Verantwortlichen für diese Versammlung zu finden. Es sind ja nur Spaziergänger, die sich zufällig getroffen haben.

Jetzt wird von der Rechtsspezialistin des ZDF eingeworfen, dass man den Grund seiner Demonstration nicht offen auf Transparenten zeigen muss oder Parolen schreien muss, um einen Spaziergang als Demonstration zu erkennen. Das ist spannend und hört sich nach Gedankenlesen an. Erfahrene Juristen lachen sich schlapp. Die Polizei kann bestenfalls die Personalien aufnehmen, was schon bei 300 Personen ein Akt ist. Bei 2.000 Spaziergängern würde eine solche Maßnahme aufgrund des Zeitbedarfs schon nach illegaler Freiheitsberaubung aussehen.

Man darf nicht vergessen, dass während einer Demonstration in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht gilt, das das Polizeirecht als Lex specialis verdrängt. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt. Weil keiner der Spaziergänger gegen ein Landesrecht verstößt, gibt es eigentlich keinen Grund zur Aufnahme der Personalien. Wer trotzdem dazu aufgefordert wird und sich dann nicht weiter äußert, bekommt Tage später Post mit der Aufforderung, zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen. Wer dann beim Spaziergang bleibt, kann noch nicht einmal dafür belangt werden, keine Maske getragen zu haben. Wie sollte auch der Staat für jeden Einzelfall nachweisen können, dass es eine gezielte Verabredung zu einer Demonstration war? Wenn die Polizei dann doch diese Versammlung aufgelöst haben sollte, wurde unter Umständen sogar das Recht gebrochen. Denn das Versammlungsrecht bleibt von der Ermittlung der Personaldaten unberührt. Der Richter wird aber schon keinen Beweis dafür vorfinden, dass es sich tatsächlich um eine unangemeldete Demonstration handelte. Weil auch nur der Veranstalter mit einer Ordnungsstrafe zu rechnen hat, droht einem Spaziergänger praktisch nichts.

Alles was die ZDF-Tante aus der Abteilung Recht und Justiz, Sarah Tacke, in dieser Sondersendung zum Besten gibt, ist heiße Luft und juristischer Dünnpfiff. Man kann nur vermuten, dass sie entweder gerne Jura-Vorlesungen geschwänzt oder selten etwas verstanden hat. Eines ist aber sicher: Als Juristin wird sie nie einen Mandanten bei einem Prozess vor einem deutschen Gericht begleitet haben. Das gibt ihre Vita nicht her.

Laut Sarah Tacke muss man immerhin einen normalen Spaziergang nicht anmelden.  „Eine Demonstration liegt vor, wenn mindestens zwei Personen mit einer politischen Botschaft losziehen. Diese politische Botschaft muss nicht auf einem Transparent stehen, es kann auch ein stiller Protest sein.“ Also nach Frau Tacke können sich zwei Menschen während ihres Spaziergangs gerne anschweigen. Wenn die Polizei vermutet, dass in deren Köpfen eine politische Botschaft oder gar eine Protesthaltung schlummern könnte, liegt eine unangemeldete Demonstration vor und man darf eine Ordnungsstrafe verhängen.  Für Politiker wird es dann aber schwierig, sich mit Parteifreunden in der Öffentlichkeit sehen zu lassen. Da kann man mit Sicherheit von politischen Botschaften ausgehen, es liegt dann also immer eine unangemeldete Demonstration vor.

Wie kann man nach einem Jurastudium mit einer solchen Rechtsauffassung durchs Leben gehen? Vermutlich hat sich die junge Dame von der Polizei in NRW beeinflussen lassen. Auf deren Website heißt es: „Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Art. 8 GG vor, wenn mindestens 2 Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammen kommen.“ (Quelle) Die Polizei ist ein ausführendes Organ, staatlicher Gewalt. Die Polizei ist nicht zuständig für die Formulierung oder Auslegung von Gesetzen. Soweit kommt es noch, denn dann müsste man Deutschland als Polizeistaat bezeichnen. Nur weil das Grundgesetz keine Angaben zu der Mindestzahl an Teilnehmern macht, anzunehmen, dass schon das Zusammentreffen von zwei Personen als Demonstration gewertet werden kann, ist absolut lächerlich. Muss das anders bewertet werden, wenn diese zwei Personen aus einem Haushalt stammen oder miteinander verwandt sind? Noch wilder ist ja die Tacke-These, dass ein stiller Protest ausreicht. Wie dessen Inhalt von einem Polizisten erkannt wird, verrät die Blondine nicht.

Der Sinn der Anmeldung liegt darin begründet, dass die Polizei 48 Stunden vor der Veranstaltung die Möglichkeit bekommt, sich darauf vorzubereiten. Also zum Beispiel mit Straßensperrungen und vorgezeichneten Wegen. Das macht bei einer Demonstration mit zwei Personen auch absolut Sinn.

Allerdings sind durch das Grundgesetz auch spontane Demonstrationen zulässig, erklärt die widersprüchliche Dame weiter. Wie passt das denn mit der Meldepflicht von zwei politisch gleichgesinnten Spaziergänger zusammen? Sie erläutert, dass man es bei den aktuellen Spaziergängen mit als spontan getarnten aber eigentlich geplanten Demonstrationen zu tun hat. Wie sich so etwas im Einzelfall von der Polizei beweisen lässt, erklärt sie nicht.

Volksverhetzung der psychologischen Art

Aber Sarah Tacke ist nicht die größte Katastrophe, die man zu Wort kommen lässt. Denn das ZDF zaubert auch noch die vermeintliche Psychologin Pia Lamberty aus dem Ärmel. Ihr Psychologie-Wissen an der Fernuniversität Hagen erworben, hat sie sich eigentlich mehr dem Thema Antsemitismus verschrieben. Allerdings ist sie auch Autorin des Buches  „Fake Facts – Wie Verschwörungstheorien unser Denken bestimmen“. Wer jetzt ein Buch mit wissenschaftlichem Anspruch erwartet hätte, sieht sich schnell getäuscht.

Das Buch beginnt mit einem Test zur Ermittlung der eigenen Verschwörungsmentalität. Schnell stellt man fest, dass das Monatshoroskop in der „Frau im Spiegel“ oder der „Gala“ wissenschaftlich fundierter ist.  Wahrscheinlich haben schon mehrere Autoren die Erkenntnis gewonnen, dass die Qualität eines Sachbuchs darunter leidet, wenn die gewünschte Aussage, schon feststeht, bevor man das Thema erforscht hat. Für Pia Lamberty sind Menschen, die an Verschwörungstheorien glauben, einfach nur dumm. Zumindest muss man lange suchen, bis man ein Buch findet in dem die Worte dumm und dümmer so häufig verwendet werden.

In der Corona-Demo-Sondersendung des ZDF verkündet sie folgendes: „Es ist nur eine kleine Gruppe, die auf die Straße geht. Viel mehr halten sich an die Maßnahmen, viel mehr lassen sich impfen. Dennoch darf man aus ihrer Sicht nicht unterschätzen, dass diese kleine Gruppe auch gefährlich sein kann. Das zeigt sich an Angriffen auf die Presse, durch Bedrohung von Menschen im Gesundheitswesen, Bedrohungen gegenüber Wissenschaftler und der Politik. Ich halte es für wichtig, dass wir als Gesellschaft insgesamt darauf reagieren, dazu gehört zum einen, dass auch die Polizei klar reagieren muss, wenn es um Regelverstöße geht, wenn Maßnahmen nicht eingehalten werden. Und das auch verstärkt ermöglicht wird, dass die Zivilgesellschaft prozessieren kann. In der Vergangenheit wurden ja Gegenprotest häufig erschwert oder waren eben auch nicht sichtbar in der medialen Berichterstattung. Das erzeugt ein schiefes Bild und man hat dann das Gefühl, dass diese kleine Gruppe  die Mehrheit wäre.“

Leider hat das ZDF es versäumt, die Frage zu nennen, auf die die Fern-Psychologin da geantwortet hat. Jetzt darf man fleißig rätseln, auf welche Demonstration oder besser gesagt, auf welchen Vorfall die gepiercte Dame da eingegangen ist. Mit den Demonstrationen in Hamburg, Frankfurt, Dortmund usw. hat das rein gar nichts zu tun. Welche Teilnehmer der friedlichen Demonstrationen hat denn bitte schön je Menschen im Gesundheitswesen oder von der Presse bedroht? Wie kann man so etwas überhaupt verallgemeinern? Jeder, der an einer Demonstration teilnimmt wird zum Staatsfeind Nummer 1, oder wie muss man das verstehen?

Nur wer nicht an einer Demonstration teilnimmt, gehört zum „wir“ dazu und alle anderen werden ausgegrenzt? Die Gesellschaft muss insgesamt darauf reagieren, dass Menschen von ihrem Grundrecht auf Demonstration und Versammlungsfreiheit gebrauch machen und die Polizei dazu auffordern, mit dem Gummiknüppel da einmal feste drauf zu schlagen? Zu welchem Psychologie-Studium gehören denn bitte solche demokratiefernen, verfassungsfeindlichen Analysen?

Die feine Dame redet hier von Regelverstößen und dass Maßnahmen nicht eingehalten werden. Sie kann also die großen Demos in den westlichen Großstädten nicht gemeint haben. Völlig weltfremd ist aber der Satz „In der Vergangenheit wurden ja Gegenprotest häufig erschwert oder waren eben auch nicht sichtbar in der medialen Berichterstattung.“ In der aktuellen Darstellung der Corona-Demos wird immer schön von Gegendemonstrationen berichtet, auch wenn diese in mickriger Weise oder gar nicht zu entdecken waren. Wer soll auch für eine Impfung alle drei Monate begeistert auf die Straße gehen? Das ist doch Unfug. In Hamburg haben 5 völlig hirntote Weltverbesserer mit einem Banner für ZeroCOVID versucht, den Demonstrationsmarsch zu behindern. Diese wurden dann von der Polizei entfernt. Es gab noch ein weiteren kleinen Störenfried mit Fanfare, der ebenfalls von der Polizei zur Ordnung gerufen wurde. Das wars.

Die Polizei hat die Demonstranten vor extrem verwirrten Geimpften geschützt. Das ist die Wahrheit. Es ist  natürlich nicht im Sinnes des ZDF, über solche Fakten zu berichten. Stattdessen präsentiert man alternative Fakten und lässt Frauen zu Wort kommen, die eines ganz sicher nicht sind: Fachkräfte auf dem vorgegebenen Gebiet.

Eine wachsende Masse und keine Minderheit

Immer nur von einer kleinen Minderheit zu reden, ist eine Täuschungsmethode. Große Demonstrationen verleiten eher dazu, dort einmal aus Neugier mitmachen zu wollen. Eines darf man dabei nicht vergessen. So klein ist diese Protestgruppe nicht. Wenn nach über einem Jahr des Impfens immer noch mehr als 12,5 Millionen Erwachsene auf die Impfung verzichten und dafür in Kauf nehmen, nun schon mehrere Wochen vom öffentlichen Leben ausgesperrt zu werden, werden die meisten von diesen Menschen mit Sicherheit ihre Haltung nicht ändern, wenn eine allgemeine Impfpflicht angeordnet wird. Dazu kommen inzwischen etliche Geimpfte, die genauso wenig Interesse an dem Verlust ihrer Grundrechte haben. Denn für den Erhalt muss man sich ja jedes Jahr mehrfach boostern lassen. Wer geglaubt hat, mit zwei Spritzen ist das Thema durch, wird zumindest über einen Wechsel das Lagers nachdenken.

Inzwischen trauen 30 Prozent der Bundesbürger der Politik nicht mehr. Egal wie man zum Thema Impfung steht, aber wenn alle Parteien eine Impfpflicht vor der Wahl kategorisch ausschließen und dann bereits eine Woche nach der Bundestagswahl alle nur noch von deren schnellstmöglicher Einführung reden, nennt man das den Verlust von Glaubwürdigkeit. Das Protestpotential liegt eventuell schon bei 25 Millionen Menschen.

Wenn es für die etablierten Parteien ganz blöd läuft, wählen diese 30 Prozent der Enttäuschten aus Protest bei den nächsten Landtagswahlen die AfD. Immerhin ist dass die einzige Partei, die sich für den Erhalt der Grundrechte und gegen eine Impfpflicht klar positioniert hat und davon auch nie abweichen wird. Im Auge haben das die Etablierten mit Sicherheit und darum werden die öffentlich-rechtlichen Regierungssender auch weiterhin dazu getrieben, weiteres Propagandamaterial zu produzieren. Ob das auf Dauer helfen wird, ist zu bezweifeln.

Hetze und Fehldarstellungen gehen weiter

Der Göttinger Sozialwissenschaftler Berthold Vogel übte scharfe Kritik an den Spaziergängern. Es ginge diesen nicht um Gesundheitsschutz, sondern um gezielte Attacken auf öffentliche Einrichtungen wie Impfzentren, Gesundheitszentren, Rathäusern und Ministerien und er fordert die Polizei auf, die Regeln einfach klar durchzusetzen. Auch so eine die Fakten leugnende Volksverhetzung. Warum machen sich solcher Kasper nicht die Mühe, eine Demonstration zu besuchen, bevor sie über Menschen so herabwürdigend urteilen? Welches Impfzentrum, Gesundheitsamt oder Rathaus wurde von Demonstranten angegriffen? Warum sollte man das am späten Samstag Nachmittag tun?

Sarah Tacke hat auch noch weitere Informationen, um demonstrationsbereite Menschen von einer Teilnahme abzubringen. Seit einigen Jahren ist es zulässig, dass die Bundesländer ein eigenes Versammlungsrecht beschließen. Nach Sarah Tacke hat jedes Bundesland und viele Kommunen ein eigenes Versammlungsrecht. Sie redet dabei von einem Flickenteppich. Das sind die Fakten:

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach die besondere Hochwertigkeit der Freiheit zur Versammlung betont. Für die Durchführung des Versammlungsgesetzes sind seit der Föderalismusreform I die Länder zuständig. In denjenigen Ländern, die von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Versammlungsrechts noch nicht Gebrauch gemacht haben, gilt uneingeschränkt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bisher haben erst 7 Bundesländer ein solches eigenes Gesetz. Das sind Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Wegen des hohen Verfassungsranges von Art. 8 Abs. 1 GG ist eine Auflösung nur statthaft, wenn unabhängig von den Landesgesetzen die Versammlung

  • nicht angemeldet ist (ausgenommen Spontandemonstrationen)
  • von den Angaben in der Anmeldung abweicht
  • gegen gesetzte Auflagen verstößt oder
  • ein Verbot der Versammlung vorliegt.

Spontanversammlungen müssen im Gegensatz zu anderen Versammlungen nicht angemeldet werden. Grundsätzlich sind staatliche Eingriffe in die Versammlungsfreiheit nur aufgrund des Versammlungsgesetzes und nicht über die allgemeinen Polizeigesetze (allg. Gefahrenabwehrrecht) möglich, da ansonsten der Schutz der Versammlungen leerlaufen würde.

Für Menschen, die demonstrieren wollen, ist es erst einmal schwierig, herauszufinden, wie die aktuellen Regeln vor Ort sind. Das löst sich auf, wenn man eine Demonstration anmeldet. Denn erfährt man das. Es ist aber nicht so dass es in Deutschland einheitliche Regelungen gibt, mit wieviel Personen man wo demonstrieren darf.

Wenn man, wie es die Spaziergänger tun, bewusst die Regeln bricht, reagiert der Staat natürlich darauf. In einigen Städten darf man nicht spontan auf die Straße gehen oder die örtlichen regeln besagen, man darf dies an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten nicht. …. Wenn die Regeln gebrochen werden, kann man mit Bußgeldern arbeiten. Wenn die Demos aber Gewaltakten ausarten, greift das ganz normale Strafrecht.

 

Weitere Artikel des Grundgesetzes, die von den Pandemie-Maßnahmen und einer zügellosen Politik bedroht sind:

Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.