Frage an unsere gesamte Gesellschaft: Haben wir sie noch alle? In Deutschland wird tatsächlich über 2G diskutiert, von vielen Politkern wird es gefordert und von einigen Betrieben mit Gäste- oder Zuschauerbesuch bereits umgesetzt. Aber was steckt dahinter? Hat das ernsthaft noch keiner hinterfragt? 2G ist der intellektuelle Offenbarungseid einer Gesellschaft.
Wenn man Nichtgeimpfte von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ausschließt, soll das diese ausgegrenzten Menschen zu einer Impfung verleiten, die sie freiwillig nicht vornehmen lassen würden. 2G ist somit ein versteckter Impfzwang, an den sich unsere Politik nur ungern herantraut, insbesondere nicht direkt vor einer Bundestagswahl. Aber mit Knebelauflagen kann ja auch ein indirekter Zwang aufgebaut werden. Dahinter steckt aber die Unterstellung, dass ein Nichtgeimpfter andere anstecken könnte. Die Frage ist dann aber wen, wenn doch Geimpfte bereits vollkommen geschützt sind?
Natürlich stimmt das nicht und es ist inzwischen auch wissenschaftlich belegt, dass eine Impfung nicht vor einer Infektion bewahrt und nur zu bestenfalls 76 Prozent vor einer schweren Erkrankung. Das ist aber nicht Inhalt der aktuellen Kommunikation. Von Politikern und weiten Teilen der Medien gilt die Impfung immer noch als der beste, ja sogar praktisch vollkommene Schutz. Auf der anderen Seite können sich Nichtgeimpfte untereinander immer und überall anstecken. Da hilft die Zugangsbeschränkung nichts.
Ein Nichtgeimpfter könnte zum Beispiel gesund sein und somit niemanden anstecken. Das ist sogar der mit weitem Abstand wahrscheinlichste Fall, denn über 99,9 Prozent der Bevölkerung sind aktuell nicht infiziert. Er könnte diesen Gesundheitszustand auch per Schnelltest unter Beweis stellen. Aber bei 2G ist nicht einmal das gewünscht und möglich. Erlaubt sei an dieser Stelle die Anmerkung, dass in Deutschland der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ gilt, d.h. jemand ist von allen Vorwürfen frei zu sprechen, sofern es Zweifel an seiner Schuld gibt. Niemand darf grundlos verurteilt werden. Es ist Aufgabe der Staatsorgane, den Nachweis der Schuld zu erbringen. Gelingt dies nicht, verbleibt also ein Zweifel, ist der Freispruch die logische Konsequenz. Mit der 2G-Regel stielt sich der Staat aus der Verpflichtung zur Nachweisführung und überlässt den Bruch mit den Grundrechten der Bürger privaten Betreibern, die diesen Verfassungsbruch unter dem Deckmantel des Hausrechts betreiben.
Eine Parabel zum besseren Verständnis
Zum besseren Verständnis transferieren wir diese aktuellen Rahmenbedingungen auf eine andere Situation. Neben der Gefahr durch ein tödliches Virus könnte unsere Bevölkerung auch in Gefahr sein, wenn ein Mörder frei herumläuft, der gerne in der Öffentlichkeit seine Gräueltat verrichtet. Von einem vollständig vermummten Serientäter geht jederzeit erneut die Gefahr aus, Menschen um ihr Leben zu bringen. Der Staat muss etwas tun.
Nun könnte sich die Suche nach dem Mörder als schwierig herausstellen. Warum sollte man nicht daher besser für öffentliche Orte eine Zugangsbeschränkung einrichten? Einlass bekommt nur der, der bewiesen hat, dass er ein friedfertiger Mensch mit guten Absichten ist. Wie wäre es mit Katholiken? Die haben ein 5. Gebot, was ihnen das Töten verbietet. Wer also künftig Einlass an öffentlichen Orten haben möchte, muss in die Katholische Kirche eintreten.
Nun gibt es bestimmt für viele Menschen gute Gründe, das nicht zu tun. Wer schon in einer anderen Glaubensrichtung verwurzelt ist, tut sich vermutlich schwer. Andere könnten sich daran stören, das katholische Glaubensvertreter immer wieder dadurch auffallen, dass sie sich an kleinen Jungen sexuell vergehen. Aber das ist ja gar nicht erwiesen, wird von der Spitze der katholischen Kirche immer geleugnet und zur Not auch vertuscht. Es soll auch Katholiken geben, dies es mit den Geboten nicht so ernst nehmen. Nach neusten Studien durch den Vatikan kann das aber praktisch ausgeschlossen werden. Sie haben Zweifel an der Echtheit dieser Studien? Warum das denn? Niemand kennt sich mit der Katholischen Kirche so gut aus wie der Papst. Da wäre es doch unklug, unabhängige Experten eine Untersuchung machen zu lassen. Das kostet doch alles nur Geld.
Wer schon Mitglied in der Katholischen Kirche ist, frohlockt. Andere, die sich einen Ausschluss aus dem öffentlichen Leben nicht verstellen wollen, hängen sich mehr oder weniger zähneknirschend das Kruzifix um den Hals. Nur eine kleine Gruppe von Menschen bleibt zurück, die sich an den Grundsatz der Religionsfreiheit in Deutschland noch erinnern können, für die die Glaubensfrage ein unerschütterliches Grundrecht darstellt. Liebe nette Menschen womöglich, mit denen man früher gerne gemütlich beisammen saß, die sich gemeinnützig engagierten. Auch ohne katholischen Glauben also wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft. Wenn diese jetzt vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, wird die trügerische Sicherheit durch die zehn Gebote mit der Ausgrenzung netter Menschen erkauft. Nicht so schön, oder?
Grundrechte gelten immer, daher sind es Grundrechte. Was hat die Würde und der Glaube mit dem Schutz der Bevölkerung zu tun? Der Glaube ist reine Privatsache. Der Glaube ist keine Garantie dafür, dass jemand sich wirklich an die Gebote seiner Religion hält. Einen falschen Glauben gibt es nicht. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jemand das Recht auf die freie Selbstbestimmung in allen gesundheitlichen Fragen zu nehmen, beraubt ihn seiner Würde. Der Staat muss seine Bürger auch auf andere Weise schützen können, zumal sich herausgestellt hat, dass die Impfung zu einem weitaus geringerem Maß Schutz bietet, als ursprünglich propagiert. Einen Keil in unsere Gesellschaft zu treiben ist mit Sicherheit ein Weg, den man nur als unverhältnismäßig umschreiben kann.
Diktatur, Oligarchie oder Demokratie
Eine Demokratie gibt den Menschen alle Freiheiten für ein offenes, friedliche Miteinander. Niemand wird aufgrund seiner Herkunft, seiner Religion oder seines Berufes diskriminiert. Im Rahmen geltender Gesetze bestehen freie Entfaltungsmöglichkeiten. Was ist davon geblieben? Kann man den Rest noch als Demokratie bezeichnen? Zweifel dürfen erlaubt sein.
Immerhin wird mit den Entscheidungen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten regelmäßig das Parlament ausgehebelt. Nicht die Diskussion der gewählten Volksvertreter führt zu Gesetzen und Regelungen, sondern inzwischen die Meinung von einigen wenigen, den Pharmakonzern geneigten Experten. Unsere führenden Politiker sind inzwischen nur noch Marionetten einer Pharmalobby. Wie sonst kann es sein, dass ein Grundgesetz, dass für viele Länder inzwischen als Vorbild für eine eigene Verfassung gilt, in diesen Tagen mit Füßen getreten und ausgehebelt wird? Und das in einem Land, von dem aus durch fehlen demokratischer Strukturen in der Vergangenheit in den letzten 107 Jahren zweimal ein Weltkrieg entfacht wurde.
So etwas setzt doch kein normal denkender Mensch leichtfertig aufs Spiel. Auf der Torte der Ministerpräsidenten gibt es bestimmt keine wirklich hell leuchtende Kerze. Das ist allen bewusst. Um unsere Vorgeschichte zu ignorieren bedarfs es aber auch für einfältige Menschen schon erheblicher Anreize. So darf das aber nicht weitergehen. Das Volk sollte schon der Souverän bleiben. Die nächste Bundestagswahl muss den aktuell regierenden Parteien daher künftig einen Riegel vorschieben. Wählen Sie bitte weder CDU, CSU, SPD noch Grüne! Diese Parteien benötigen dringend eine Lektion in Sachen Demokratie.