November 29, 2024

Das Ende von Gewaltenteilung und Rechtsstaat

Als höchste Instanz und letzter Schutzmechanismus der Bürger vor politischer Willkür, sollte das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz und seine damit verbundenen Grundsätze ins Verhältnis mit den Fakten einer Rechtsfrage setzen. In diesem Falle ging es um die Verhältnismäßigkeit der „Bundesnotbreme“ im April 2020 mit seinen Lockdown-Maßnahmen, Schulschließungen und Ausgangssperren.

Um ein Urteil im Sinne der Väter des Grundgesetzes sprechen zu können, müssen dann aber auch die wirklichen Fakten auf den Tisch. Zum einen konnten die führenden Mathematiker des Landes bisher in der Analyse von Infektions- und Todesfallzahlen keine Pandemie erkennen. Und das, obwohl die Zahlen bereits nach Kräften in die Höhe getrieben wurden. Als infiziert gilt man nach einem positiven Corona-Test, unabhängig davon ob man Symptome zeigt oder ansteckend ist. Noch dazu wird der PCR-Test so eingesetzt, dass er immer viel mehr positive Ergebnisse bringt, als an tatsächlichen Infizierungen vorliegen (siehe auch PCR-Test – Indikator oder Instrument?). Als Corona-Todesfall wird gezählt, wer mit einem positiven Test verstirbt. Auch hier muss der Tod mit COVID-19 nichts zu tun haben, wie unzählige Obduktionen bewiesen haben. Auch Verkehrstote und Herzinfarkte landeten so fälschlicherweise in dieser Statistik. Selbst wenn man also den Umstand, dass die Datenbasis sehr zugunsten einer Pandemie-Darstellung „geschönt“ wurde, außer Acht lässt, bleiben die willkürlich gewählten Grenzwerte der 7-Tage-Inzidenz als schwere Hypothek für eine seriöses Urteil. Keiner der für die Bundesnotbremse gesetzten Grenzwerte für die zu ergreifenden Maßnahmen sind wissenschaftlich fundiert. Ob 30, 50, 100 oder 165, alle diese Zahlen sind willkürlich gewählt und werden von den aktuellen Inzidenzwerten gerade komplett ins Lächerliche gezogen. Bei einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 450 fragt man sich schon, warum zwischen 30, 50 und 100 differenziert wurde, wenn es diese Unterscheidungen bei aktuell 450 nicht mehr gibt.

Erste Lockdown-Maßnahmen gab es bereits mit der ersten Welle im Frühjahr 2020. Eine Validierung über den Wert der Maßnahmen hat es kaum gegeben. Einige vereinzelte Studien sprechen Geschäftsschließungen die Sinnhaftigkeit ab, wurden daher bis heute von der Politik auch mit Nichtbeachtung gewürdigt. Wenn man sich als Politiker mit den Schließungen als Held gesunkener Inzidenzzahlen feiern lassen will, stören Studien, die das Gegenteil behaupten, nur das gewünschte Bild.

Auch nach über zwanzig  Monaten wissen wir immer noch nicht, welche Maßnahmen wirklich geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu bremsen oder sogar umzukehren. Die Politik agiert also im Wesentlichen wie eine von Paul Watzlawik beschriebene Person:

Ein Mann klatscht alle zehn Sekunden in die Hände. Nach dem Grund für dieses Verhalten befragt, erklärt er: „Um die Elefanten zu verscheuchen.“ Auf die Bemerkung, dass es hier gar keine Elefanten gebe, antwortet er: „Na, also! Sehen Sie?“ Paul Watzlawick wollte damit darauf hinweisen, dass der konsequente Versuch, ein Problem zu vermeiden, in Wahrheit zur Verewigung führt. (Quelle: Wikipedia „Anleitung zum Unglücklich sein„)

Ob ein Lockdown oder Schulschließungen dazu beigetragen haben, dass erst mit der Umstellung auf Sommerzeit die Inzidenzzahlen nach unten gingen, wurde bisher noch nicht wirklich untersucht. Vielleicht waren es auch nur höhere Temperaturen und die längeren Tage? Zu fragen bleibt aber, ob es sinnvoll war, Boutiquen mit täglich vielleicht 5 Kunden zu schließen, wären in Supermärkten sich hunderte Kunden pro Stunde aufhielten? Die Supermärkte waren jedenfalls keine Pandemie-Treiber, zumindest das scheint gesichert.

Als Verfassungsgericht sollte man die Fakten und die damit verbundenen Maßnahmen genauestens untersuchen. Wenn es um die Ermittlung der Verhältnismäßigkeit geht, muss zur Beurteilung alles auf den Tisch. Nun kann man sagen, dass zum Zeitpunkt der „Bundesnotbremse“ der Wissensstand ein anderer war. Mit dem aktuellen Urteil der Verfassungsrichter geht aber auch eine Signalwirkung für kommende Maßnahmen einher. Während man im April 2021 noch an die Wirksamkeit der Impfung glaubte und auch die Schutzwirkung länger wähnte als nur wenige Wochen, muss man heute feststellen, dass eine Impfung im Wesentlichen den Geimpften vor einem schwereren Krankheitsverlauf bewahren kann. Man ist zu mindestens 60 Prozent weiterhin infektiös und damit auch ansteckend. Eine Wirksamkeit von 60 Prozent kombiniert mit einer Impfquote von 70 Prozent reicht in der Kombination für eine Herdenimmunität nicht aus. Selbst eine Steigerung der Impfquote auf 90 Prozent würde nichts bringen. Eine solche gibt es bereits in der Altersgruppe der über 60-jährigen. Gut die Hälfte der Krankenhausaufenthalte und Todesfälle geht deswegen trotzdem auf das Konto der Geimpften. Weil deren Zahl größer ist, belegt dies schon die Schutzwirkung der Impfung. Die Impfung schützt aber nicht so, dass damit die Pandemie beendet werden kann.

Wenn Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen erkranken und andere Menschen anstecken können, so sind diese in gleicher Weise als Störer bzw. Nichtstörer im Sinne des Gesetzes anzusehen. Eine unterschiedliche Behandlung dieser beiden Gruppe ist daher mit dem Grundgesetz und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.

Allerdings stößt das Verwaltungsrecht hier an seine Definitionsgrenzen. Störer im Sinne des Verwaltungs- bzw. Polizeirechts sind Personen, die für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind. Gegen diese Beeinträchtigung wird mit Mitteln der Gefahrenabwehr vorgegangen. Die Beeinträchtigung kann an ein gefährliches Handeln (dann: Handlungs- oder Verhaltensstörer) oder an die Verantwortlichkeit für den gefahrbringenden Zustand einer Sache (dann: Zustandsstörer) anknüpfen. (Quelle: Wikipedia) Demgegenüber ist der Nichtstörer in Abgrenzung zum Störer (Verhaltens- oder Zustandsstörer) ein Begriff aus der Dogmatik des Öffentlichen Rechts. In den entsprechenden Normen wird der Nichtstörer „nicht verantwortliche Person“ genannt. Den Nichtstörer zeichnet aus, dass er keine Gefahr, im Gegensatz zum Verhaltensstörer (unmittelbar) oder Zustandsstörer (mittelbar), für die öffentliche Sicherheit darstellt oder verursacht. Ohne Infektion, und für diese wird kaum jemand verantwortlich gemacht werden können (höhere Gewalt), sind Geimpfte und Ungeimpfte von Hause aus als Nichtstörer anzusehen. In der öffentlichen Wahrnehmung ist das zumeist anders, denn in den Medien wird ein Bild gezeichnet, dass ein Ungeimpfter mit einer ansteckenden weil infizierten Person gleichzusetzen ist. Für das Bundesverfassungsgericht darf es diese Unterscheidung nicht geben. Vor dem Gesetz sind erst einmal alle gleich. Sollte jemand der Auffassung sein, dass eine Impfung Teufelszeug oder gefährlich ist, dann darf er diese Meinung haben und darf daraufhin nicht anders behandelt werden als jeder andere. Im Internet kursieren ja gerade Ansichten, man könne Impfgegnern die medizinische Versorgung verweigern, zumindest diese auf Intensivstationen nachrangig behandeln.

Gesundheit ist kein Grundrecht

Es gibt kein Grundrecht auf Gesundheit. Für die Erhaltung seiner Gesundheit ist jeder selber verantwortlich. Zu erkranken und dies eventuell in Folge einer Ansteckung zu tun, galt bisher als Schicksal bzw. höhere Gewalt. Eine Erkrankung ist das individuelle Lebensrisiko. Unbeabsichtigt angesteckt  zu werden hat bisher dem Erkrankten nicht die Möglichkeit zu geben, den Überträger von Viren auf Schadensersatz zu verklagen.

Mit dem Urteil vom 30.11.2021 kommen die Verfassungsrichter zu einer etwas abgewandelten Einschätzung: „Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst.“ (Quelle: welt.de)

Bisher hat sich der Staat aus all diesen Fragen herausgehalten. Wenn Art. 2 des Grundgesetzes so ausgelegt wird, dass der Staat alles unternehmen muss, um die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit jedes einzelnen Bürgers in jeder Situation zu garantieren, könnte es bald ungemütlich werden. Weil eine Ansteckung mit der Grippe an Orten mit vielen Menschen gar nicht verhindern kann, bleibt demnach, dass wir uns künftig von Konzerten, Diskotheken, Stadionbesuchen und öffentlichen Verkehrsmitteln verabschieden können. Überall hier müsste der Staat seiner Schutzpflicht nachkommen. Das geht zu Zeiten der Corona-Pandemie anscheinend nur mit Lockdown und Veranstaltungsverbot. Sofern es eine wirksamere Impfung gibt, könnte an eventuell erwägen, hier ein 2G-Modell einzuführen. Das klingt absurd? Dauerhafte pandemische Zustände? Von den dauerhaften Gepäckkontrollen und dem Verbot der Flüssigkeitsmitnahme in Flugzeuge aufgrund des internationalen Terrorismus, den es vor zwanzig Jahren einmal gab, sind wird bis heute nicht mehr weg gekommen. Genau genommen ist nicht ein Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus jemals wieder zurück genommen worden.

Weiter begründen die Verfassungsrichter ihr Urteil mit der Aussage: „Verfassungswidrig wären die Kontaktbeschränkungen gewesen, wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschränkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschränkende Mittel zur Verfügung gestanden hätten.“

Diese Auffassung der Richter stützt sich auf die Angaben des regierungsabhängigen Robert-Koch-Instituts und sachkundiger Dritter, die nicht weiterbenannt wurden, eventuell aber auch zu der Riege an „Wissenschaftlern“ gehören, die seit über 20 Monaten die Politik beraten und mit ihrem Rat erst zu dieser Bundesnotbremse geführt haben. Wenn man nur die Darstellung eines Unfallverursachers zur Kenntnis nimmt und alle anderen Argumente ignoriert, wird das Urteil sehr wahrscheinlich auch eher für den sich unschuldig fühlenden Verursacher ausfallen. Das ist kein Zeugnis von Neutralität und noch weniger von Gewaltenteilung. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht allein der Fachquellen bedient, die für den zu beurteilenden Rechtsverstoß verantwortlich sind, darf man sich über nichts mehr wundern.

Schleusen auf für weitere Willkür-Politik

Die Politik möchte die Beurteilung der Bundesnotbremse gerne als Signal verstehen, um künftige Maßnahmen „rechtssicher“ anzuordnen. Neben 2G, Lockdown, Schulschließungen und Berufsverboten geht es dabei auch um die mögliche und zuletzt vielfach gewünschte Impfpflicht. Zum einen für bestimmte Berufsgruppen, zum anderen aber auch eine generelle Impfpflicht für alle. Während man über Schließungen zur Kontaktreduzierungen nach diskutieren kann, ist die Frage, ob eine Impfpflicht, die ja auch dem Art. 2 GG widerspricht, verhältnismäßig und der einzige Ausweg ist.

Erschwerend kommt bei der Beurteilung nämlich hier hinzu, dass die bisher in Deutschland zugelassenen Impfstoffe nicht die einzigen Mittel sind, auf COVID-19 zu reagieren. Längst werden weltweit andere Impfstoffe eingesetzt, die zum Teil auch einer altbewährten Impfmethodik folgen und daher ein geringeres Impfrisiko versprechen. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch der von Prof. Stöcker in Deutschland entwickelte klassische Impfstoff, den er sich, seiner Familien und inzwischen einem mittelgroßen Kreis an Personen verabreicht hat. Statt Belobigungen gab es aber eine Strafanzeige. Bis heute wurde der Impfstoff nicht von staatlichen Stellen untersucht, sondern links liegen gelassen. Nachdem viele Ungeimpfte bereits eingeräumt haben, dass eine Impfung mit einem klassischen Totimpfstoff für sie in Frage kommt, dieser bei Prof. Stöcker nachweislich Antigene produziert, muss man die Frage stellen, warum dieser Impfstoff all die Monate von der Politik verhindert wurde? Um die Gesundheit der Menschen und die Impfquote scheint es jedenfalls nicht zu gehen. Vielmehr scheint es um den Geschäftserfolg von BionTech zu gehen und natürlich um die vielen Impfdosen, die noch in etlichen Lagern auf ungespritzte Oberarme warten.

In Deutschland ist ebenfalls noch kein Medikament für die Behandlung von COVID-19-Patienten zugelassen worden. Weltweit sind aber schon etliche mit Erfolg im Einsatz. Spätestens mit der Zulassung eines Medikaments gebe es eine echte Alternative zur Impfung. So lange aber noch Impfstoffe vorrätig oder bereits bestellt sind, wird es keinerlei Zulassungen für andere Impfstoffe oder Medikamente geben. Das sollte aber dem Verfassungsgericht gleichgültig sein. Das Prinzip der Gewaltenteilung zwingt sogar dazu auf einer Grundlage zu entscheiden, die nicht von der Politik geschaffen wurde.

Jetzt könnte die Politik argumentieren, dass sie nur den Empfehlungen der Wissenschaft folgt. Spätestens als um die Freigabe der Impfung an Kinder ging, hat man erkennen können, welch großer Druck auf die Vertreter der Stiko ausgeübt wurde. Die konnten sich nur noch für ein paar Tage im Keller verstecken, um dann doch das zu verkünden, was ihnen von der Politik vordiktiert wurde.

Auch auf das Verfassungsgericht wird politisch eingewirkt. Von dem üblichen Geklüngel einmal abgesehen, hat so ein Verfassungsrichter bei guter Führung die reelle Chance, zum nächsten Bundespräsidenten gewählt zu werden, wie einst Roman Herzog.  Mit einer solchen Karotte vor der Nase verliert man schnell den Überblick über die Fakten.

Bei der Beurteilung der Bundesnotbremse wurden offensichtlich sehr viele Fakten ignoriert. Nun war es sicherlich auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil spricht, was in der Folge zu tausenden Schadensersatzklagen gegen den deutschen Staat führt. Es wäre aber schön gewesen, wenn man einschränkend geurteilt hätte, dass im April 2021 der Kenntnisstand ein anderer war. Während man für die damalige Situation zähneknirschend sein okay geben könnte, gilt dieser Freispruch für die Zukunft allerdings nicht mehr. Das wäre zumindest eine sinnvolle Entscheidung gewesen, der auch die Bevölkerung folgen kann. Mit diesem Freibrief für praktisch jede weitere Schikane der Politik aufgrund selbst bestimmter Pandemie-Grenzwerte lässt man die Menschen in Deutschland jedenfalls im Regen stehen. Weil es nun einmal keine höhere Instanz mehr gibt, sind wir 76 Jahre nach dem Ende des Dritten Reichs in Hinblick auf die Justiz genau da wieder angekommen.

Deutschland – ein Sanierungsfall

Diese Pandemie zeigt auf erschreckende Weise, dass die Demokratie in Deutschland längst zum Sanierungsfall geworden ist. Politiker, die ihre Ämter dazu benutzen, um für die Zeit nach der politischen Karriere einen warmen Geldregen zu erhalten. Dies gilt vor allem Alt Kanzler Gerhard Schröder. Der hat schon zu Amtszeiten allen klar gemacht, dass es von Vorteil ist, ihn zu kennen und zu hofieren. Der Ausdruck FroGs wurde geschaffen: „Friends of Gerd“. Wenn man einen lukrativen Auftrag als Werbeagentur benötigte, der gute Gerd hat seine Freunde nie hängen gelassen.

In der Pandemie haben sich etliche Politiker als geschickte Geschäftsleute erwiesen und bei der Beschaffung von Atemmasken „vermittelnd“ mitgewirkt. Daraus resultierenden für die sympathischen Abgeordneten recht hohe Vermittlungsprovisionen. Beträge von €200.000 und €600.000 sind öffentlich bekannt geworden. Ein siebenstelliger Provisionsbetrag wartet noch auf die öffentliche Bekanntgabe und Würdigung. Dauerhaft ist so etwas selten zu verbergen.

Aber auch ohne direkte Bereicherung im Amt ist es von Vorteil, als Politiker sein Fähnchen an wichtige Lobbyisten auszurichten. Schließlich winkt ein hoch dotierte Posten in der Industrie oder ein lukrative Lobbyisten-Job. Beispiele hierfür sind Matthias Wissmann, der vom Verkehrsminister zum Lobbyisten für die Automobilbranche wurde, oder Rezzo Schlauch, der als grüner Politiker gegen Energieversorger gekämpft hat und dann Lobbyist für EnBW wurde.

Die Zeiten, wo Deutsche mit dem Finger auf die Verfilzungen in anderen Ländern zeigen konnten, sind vorbei. Wir erleben in den verbliebenen Fragmenten unseres Demokratie-Projekts einen regen Austausch zwischen Lobbyvertretern der Industrie und den politischen Erfüllungsgehilfen. Als Berater werden nur diejenigen ausgewählt, deren Urteil man zur Not in der gewünschten Weise verändern kann. Wenn jetzt auch nach das Bundesverfassungsgericht auf Spur gebracht wurde, geht die neue Regierung rosigen Zeiten entgegen. Auf der Strecke bleiben die Bürger, die alles das teuer bezahlen müssen.

Für viele bleibt da nur noch der Weg in den Sarkasmus. Nach 20 Monate untauglicher, unlogischer und zum Teil dämlicher Maßnahmen auf der Basis kaum vorhandener Daten, kann man eigentlich froh sein, dass man sich für die Impfung als Mittel der Wahl für die Corona-Bekämpfung entschieden hat. Also natürlich nur das erstbeste Mittel und weitere werden nicht zugelassen. Bei vergleichbarem Nichtwissen hätte man ja auch vielleicht feststellen können, dass Einbeinige viel seltener an COVID-19 erkranken. Die Impfung erspart uns also etliche Beinamputationen.

Man muss kein Prophet sei, um für die Zukunft eine große Welle an Auswanderungen zu prognostizieren. Wem dieser Schritt zu weit geht oder für wen das finanziell nicht möglich ist, wird sich in der Zukunft wahrscheinlich das halbe Gebiss herunterknirschen. Ein unbeschwertes Zusammenleben wird es mit einer Faust in der Tasche nicht mehr geben. Schon im letzten Jahr formulierte Jens Spahn, dass wir uns alle nach der Pandemie „viel zu verzeihen haben“. Inzwischen sind wir an einem Punkt angelangt, der daran zweifeln lässt, dass die geschehen wird.

 

Schweizer mit kritischen Blick auf Deutschland

Oft kommt man zu besseren Analysen, wenn man nicht direkt betroffen ist und mit etwas Abstand Dinge bewertet. Auf die Neue Züricher Zeitung trifft das zu. In der Schweiz reagierte man wie folgt:

„Das Gericht arbeitet einmal auf 124 und einmal auf 85 Seiten das Standard-Prüfschema ab, als ob es eine Jura-Klausur wäre. Für die Eignung einer Massnahme reicht hierbei schon, wenn der gewünschte Erfolg erzielt werden «kann». Eine echte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Antragsteller findet nicht statt. …

Als die «Bundesnotbremse» geschaffen wurde, war in Deutschland nur eine Minderheit geimpft. Das ist jetzt anders. Die Kinder sind durch Corona kaum gefährdet, und die meisten Erwachsenen sind inzwischen geimpft. Zumindest hatten sie die Möglichkeit dazu. Wenn die Ministerpräsidenten der Länder sich heute mit den Bundeskanzlern Merkel (noch) und Scholz (künftig) treffen, können sie also nicht davon ausgehen, dass ein Massnahmenkatalog nach dem Motto «mehr vom selben, das zuvor auch schon nicht geholfen hat» nochmals gebilligt würde.

Allerdings – wenn man solche Verbündeten in Karlsruhe hat, vielleicht doch. Wer hingegen nicht mehr sicher sein kann, Verbündete in Karlsruhe zu haben, das ist der Bürger.“

Quelle: NZZ – siehe auch Mehr desselben – wenn untaugliche Maßnahmen wiederholt werden

Hier noch einige Reaktionen der Leser der NZZ:

Prof. Dr. K.P.

Es war sehr umsichtig von der Politik der letzten Jahre, bei der Besetzung der Richterstellen am Bundesverfassungsgericht nichts dem Zufall zu überlassen. Auch wenn Montesquieu und auch die Väter des Grundgesetzes sich die Sache mit der Gewaltenteilung eigentlich etwas anders vorgestellt hatten.

U.M.

Das war doch abzusehen: manus manuum lavat – eine Hand wäscht die andere. Wenn man das Verfahren sieht, mit dem die Richter bestellt werden, dann werden diese doch nicht eigenständig denken wollen. Und dann über die Polen schimpfen. Lächerlich.

W. M.
„Recht ist was dem Volke nützt!“ das war ein Kernsatz der Nazis. “
„Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“, wurde in der DDR gepredigt.
Genau dagegen wurde das Grundgesetz konzipiert: die Grundrechte wurden als unmittelbar geltendes Recht vorangestellt, als Naturrechte, die der Staat nicht gewährt und deshalb auch nicht nehmen kann . Das war Konsens in der BRD und als Lehrer hat man das tausenden von Schülern beigebracht. Und jetzt kann die Regierung diese Grundrechte einfach kassieren. Der Art. 48 der Weimarer Verfassung lässt grüßen und die Rechtspraxis der DDR auch.  (J.J. Rousseau triumphiert)
Mit dem heutigen Tag haben wir eine andere Republik!! Zugegeben. das Grundgesetz ist eine Schönwetterverfassung, die für schwierige Zeiten nichts taugt. Aber nicht nur die Liberalen haben an diese Verfassung geglaubt – arme FDP.
R.V.
Eines lässt sich wohl nicht bestreiten; nach diesem Urteil ist unsere Gesellschaft definitiv tief gespalten, was zwangsläufig Rückwirkungen auf das Gedeihen des Staates hat. Es ist natürlich immer möglich einen Teil der Gesellschaft auszuschließen und ihm etwas aufzuzwingen, was er nicht will. Da lässt sich kurzfristig von denen triumphieren, die glauben, einen Sieg davon getragen zu haben. Das böse Erwachen kommt dann aber, wenn deutlich wird, dass eine in sich gespaltene, feindselig sich gegenüberstehende Bevölkerung keinen Gemeinsinn mehr entwickeln kann, sondern dieser dann rapide erodiert. Eine Gesellschaft kann auf Dauer nicht prosperieren, wenn ein Teil in ihr sich entrechtet und ausgegrenzt fühlt und sich entsprechend verhält.
A.K.
Ich zitiere aus dem Brief des Bürgermeisters von Neustadt am Rennsteig/Thüringen an die Bürger der Stadt:
„Des Weiteren wird nunmehr der Abbau von krankenhaus-planerisch festgesetzten Betten nach Anzahl der Verminderung pauschal gefördert. Ausgehend von einer Bagatellgrenze von bis zu 10 Betten stellen sich die Förderungen wie folgt dar: 11 bis 30 Betten: 4.500 € je Bett, 31 bis 60 Betten: 6.000 € je Bett, 61 bis 90 Betten: 8.500 € je Bett, mehr als 90 Betten: 12.000 € je Bett“
Und dieser politisch gewollte Abbau der Betten versetzt die Politik in die Lage eine Notlage zu erklären und Grundrechtsbeschränkungen  durchzusetzen welche das BVG mit diesem Urteil absegnet.