Kann man deutschen Bürgern ihre verfassungsmäßig garantierten Grundrechte nehmen? Welcher Umstand muss eintreten, damit das geschieht? Welchen Zustand hat unsere Demokratie, wenn das Parlament aktuell bei fast jeder Ministerpräsidentenkonferenz aufschreit, weil dort Dinge an den gewählten Abgeordneten vorbei beschlossen werden? Beschlüsse, die zumeist wichtige Regelungen unseres Grundgesetzes aushebeln. Das Sagen haben aktuell nicht mehr die gewählten Vertreter, sondern eine kleine Gruppe der Politikelite unter Führung einiger, von dieser Elite ausgewählter Experten. Lässt sich diese neue Staatsform, jemals wieder rückgängig machen?
Laut unserem Grundgesetz steht die Würde über dem Leben und ist unantastbar. Das Leben ist vergänglich. Die Unantastbarkeit der Würde geht auch über den Tod hinaus. Die Bestattung eines Menschen erfolgt nach klaren Regeln. Eine Exhumierung bedarf einer Genehmigung, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird. Unsere Grundrechte stehen jedem zu, selbst dem Straftäter. Gefängnisinsassen haben ein Recht auf eine gesundheitliche Versorgung.
Die Corona-Maßnahmen stehen dabei im krassen Widerspruch zu der zuvor im Februar 2020 erlassenem Gesetzesänderung zur Sterbehilfe im § 217 StGB. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts lautete: „Ein gegen die Autonomie gerichteter Lebensschutz widerspricht dem Selbstverständnis einer Gemeinschaft, in der die Würde des Menschen im Mittelpunkt der Werteordnung steht, und die sich damit zur Achtung und zum Schutz der freien menschlichen Persönlichkeit als oberstem Wert ihrer Verfassung verpflichtet.“
(Quelle: Bundesverfassungsgericht vom 26. Feb. 2020, dazu ebenfalls lesenswert: DRZE )
Wenn man dieser Argumentation grundsätzlich folgt, dann hätte jeder Senior in einem Altenheim während des Lockdowns darauf bestehen dürfen, seine Angehörigen zu sehen. Keiner der Altenheiminsassen kann sagen, ob er in ein, zwei oder drei Monaten noch lebt. Mit der Forderung, seine Enkel zu sehen, beruft sich ein solcher älterer Mitbürger nur auf das vom neuen § 217 StGB gegebene Recht, die Autonomie über staatlich verordneten Lebensschutz zu stellen. Der Lockdown und alle anderen Maßnahmen des Staates waren ja durchaus gut gemeinte Aktionen zum Schutz der Menschen, sie stehen aber nun einmal im Gegensatz zum stärksten Grundsatz unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das sollte man nicht vergessen.
Der stoische Philosoph Juvenal sagte einmal, er betrachte es als „größte Torheit, das nackte Leben über die Dinge zu stellen, für die es sich zu leben lohnt.“ Auch der Philosoph Michel de Montaigne betonte, dass wir „nie vergessen dürfen, dass es unsere vornehmste Aufgabe sei, zu leben.“ (Quelle: FAZ vom 07.11.2011)
Zeigt die Corona-Krise etwa ein bereits seit längerer Zeit im Menschen verwurzeltes Problem auf, die Freude am Leben und den Sinn des Lebens alleine nicht mehr zu begreifen? Ist es einfacher, sich als kleines Rädchen in einer großen Maschinerie zu verstehen? Zumindest müsste man dann nicht mehr die Verantwortung für das eigene Glück selber tragen. Nur in Gesellschaft, als öffentliche Figuren, als „public men“ (im Sinne des Soziologen Richard Sennett) können viele aus diesem Grund das Leben als lohnend empfinden, nicht aber auf sich alleine gestellt, als „private persons“ – oder, wie es schon in der Antike hieß, als bloß dem Privatleben verpflichtete „Idioten“. Der schnelle, kritiklose Verzicht auf die wichtigsten Grundrechte wird so verständlich. Wer will schon gerne ein Idiot sein? Da tauche ich doch lieber in der Masse derer unter, die sich alles gefallen lassen und in ihrer falschen Solidarität letztlich alles verkaufen, wofür über Jahrhunderte Menschen vehement gekämpft haben: Die persönliche Freiheit, die Selbstbestimmung und die Unantastbarkeit der eigenen Würde.
Pandemie bei Bedarf
Das im Jahre 2020 verabschiedete Infektionsschutzgesetz ist zeitlich nicht mehr begrenzt und es wird auch nicht mehr an Verhältnismäßigkeiten festgemacht. Grundrechtseinschränkungen brauchen aber immer Verhältnismäßigkeitsprüfungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz beschließt der Bundestag autonom, ob eine Lage pandemischen Ausmaßes vorliegt. Die Richtgröße, also z.B. der Inzidenzwert wird dabei auch von der Politik bestimmt. Die aktuellen Schwellenwerte bei einer Inzidenz von 35, 50 oder 165 sind ja keine Vorgaben der Wissenschaft, sondern willkürlich gekegelte Zahlen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde ja schon dadurch nicht gewahrt, weil bei allen Maßnahmen gar nicht differenziert wurde, an welcher Stelle ein wie großes Risiko besteht. Der Sport in einem Fitnessstudio wurde genauso verboten, wie das Fußballtraining im Freien oder die Golfrunde auf einem 70 Hektar großen Areal, auf dem sich immer nur die maximal zulässigen 4 Spieler pro Flight näher als 200 Meter kommen. Aber auch die halten von Hause aus mehr als zwei Meter Abstand, um nicht in den Kontakt mit schwingenden Golfschlägern zu kommen. Auch allein Segeln auf der Hamburger Alster war übrigens während des Lockdowns verboten. Das ist weder sinnhaftig noch verhältnismäßig, spiegelt aber die Strategie wieder, Diskussionen in der Gesellschaft zu unterbinden. Wenn alle gleichermaßen leiden und es keine – wenn auch sinnvollen – Ausnahmen gibt, herrscht wenigstens aus diesem Grund kein Streit.
Ein Lockdown und Berufsverbote berauben aber die Menschen ihrer autonomen Selbstentscheidung und letztlich auch Ihrer Eigenverantwortung. Diese sollte aber eigentlich durch den Staat gefördert und gesichert werden, weil der Staat niemals für jeden einzelnen Bürger die Obhut und Verantwortung übernehmen kann.
Das Problem in einer Gesellschaft ist, dass jeder einzelne Bürger anders mit den Maßnahmen umgeht und diese anders bewertet. Ein „public man“ empfindet die Maßnahmen weniger schlimm und erfreut sich unter Umständen an der vom Staat trügerisch versprochenen Sicherheit. Der „private man“ wird dagegen unter jeglicher Beschneidung seiner Entfaltungsmöglichkeiten leiden. Dabei wird das Leid unterschiedlich ausgeprägt sein. Der eine wird depressiv und reagiert in sich gekehrt, der andere wird aggressiv und entwickelt Feindbilder auf der Suche nach Schuldigen. Die Gesellschaft wird so oder so auf eine Zerreisprobe gestellt, denn es muss ja zwangsläufig auch weiterhin zu einem Miteinander kommen. Niemand kann autark leben. Es braucht weiterhin den Bauern, der Lebensmittel produziert, den Verkäufer, der diese anbietet, den Taxi- oder Busfahrer, der einem zum Supermarkt bringt, usw. – Begegnungen mit anderen lassen sich nicht komplett unterbinden.
Wenn diese Spannung in der Gesellschaft von der Politik zusätzlich dadurch befeuert wird, dass man für künftige Lockdowns und Einschränkungen jene verantwortlich macht, die aus persönlichen Gründen eine Impfung ablehnen, kommt es zwangsläufig zu einer noch tieferen Spaltung der Gesellschaft. Die gewählten Vertreter in Berlin oder auch den Landesparlamenten vertreten aber alle Menschen in einem Land, müssen Schaden vom gesamten Volke fernhalten. Es gibt weder eine Beschränkung auf die eigenen Wähler noch für Menschen, die einem gerade nicht lästig. Eine Ausgrenzung darf es in einen modernen demokratischen Gesellschaft nicht geben, schon gar nicht durch die gewählten Volksvertreter.
Neben dem Verlust der Grundrechte und einem politischen Freifahrtschein für weitere Pandemien erleben wir ja auch eine komplette Umkehr unseres Rechtsprinzips. „In dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) bedeutet, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 Absatz 2 GG. Der Grundsatz hat somit den Status eines grundrechtsgleichen Rechts im Sinne des Art. 93 I Nr. 4a GG. (Quelle: Wikipedia)
Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Um eine Entscheidung treffen zu können, müssen aber zunächst einmal Entscheidungsgrundlagen auf den Tisch gelegt werden. In der aktuellen Corona-Pandemie wird ab einer gewissen Inzidenzzahl ein negativer Schnelltest als Zugangsbedingung für ein Geschäft, ein Restaurant oder Theater verlangt. Es wird also zunächst davon ausgegangen, dass jeder infiziert ist und man muss, um am öffentlichen Leben teilzunehmen, seine Gesundheit beweisen. Das ist eine Umkehr der Beweislast. Hätte man dies in der schlimmsten Phase einer sich weltweit in den 1980er Jahren ausbreitenden HIV-Pandemie vorgeschlagen, wäre eine öffentliche Steinigung noch die geringste Folge gewesen.
Eine Infektion mit dem Humane Immundefizienz-Virus war immer eine schreckliche Vision, wurde aber dadurch abgemildert, dass bevorzugt Schwule und Drogenabhängige davon betroffen waren. Das eigene Risiko war jedenfalls überschaubar und die Zahl der Fälle einer Infektion durch Hygienemängel in Krankenhäusern und Blutspende-Einrichtungen relativ gering. Die Blutspendebereitschaft sank allerdings in dieser Zeit, was nicht wirklich überrascht.
Wie wahrscheinlich ist eine Ansteckung?
Bei Corona ist alles anders, weil die Übertragung anders ist. Atemluft unterscheidet sich vom Austausch von Körperflüssigkeiten ganz erheblich, eine Infektion kann ungewollt jeden treffen. Der Einzelne hat somit nicht mehr die volle Kontrolle über das eigene Risiko. Aber ist Corona auch gefährlicher? Rechtfertigen das höhere Ansteckungsrisiko und die Mortalität dieses Virus die getroffenen Maßnahmen und Regelungen?
Ende 2018 lebten in Deutschland 87.900 Menschen mit einer HIV-Infektion und diese Infektion wird man nicht wieder los. Seit Beginn der HIV-Pandemie verstarben an Aids in Deutschland insgesamt über 29.200 Menschen. Auch nicht ganz wenig. Im Zuge der Corona-Maßnahmen konnte übrigens die Zahl der HIV-Neuinfektionen um 22 Prozent gesenkt werden. (Quelle: Wikipedia)
Dem RKI wurden in den letzten 2 Wochen ca. 60.000 Neuinfektionen gemeldet. Bei einem R-Faktor von 1,38 folgt daraus, dass es nicht mehr als 83.000 bisher unentdeckte, weil ungetestete Infizierte gibt – die sog. Dunkelziffer. Bekannte Infizierte müssen ja für 14 Tage in die Quarantäne, können dann niemanden mehr anstecken. Diese 83.000 unbekannten Infizierten, von denen ein Ansteckungsrisiko ausgehen kann, entsprechen einem Anteil an der Bevölkerung von 0,1 Prozent. Dieser Wert gilt für fehlende Abstände und ohne Atemmaske. Es ist nur die Wahrscheinlichkeit dafür, einen Menschen zu treffen, bei dem man sich anstecken kann. Bei wenigstens 90 Prozent verläuft die Erkrankung milde oder symptomlos, das Risiko, schwerer zu erkranken liegt also bei 0,01 Prozent. Auch dieser Wert gilt nur, wenn man sich auch tatsächlich beim ersten Kontakt mit einem Infizierten ansteckt.
Eine Impfung soll das Risiko einer Erkrankung um 90 Prozent senken. In Prozent ausgedrückt sind das dann 0,0099 Prozent. Wenn Menschen, die sich begegnen, vorher negativ getestet wurden, sinkt das Risiko auf 0,25 Prozent multipliziert mit dem Risiko, einen Infizierten zu begegnen. Diese 0,00025 Prozent bedeuten, dass rechnerisch erst der 377.802te Mensch, dem man begegnet, einen ansteckt. Den größten Schutz vor einer Ansteckung bietet immer noch die FFP2-Masken. Das wird sich auch nicht ändern. Die Maske reduziert das Risiko auf maximal 0,1%, dass man in einem geschlossenen Raum bei 1,5 Meter Abstand sich nach einer Stunde ansteckt (siehe dazu auch „Impfung hundertmal weniger wirksam…“). Wer in geschlossenen öffentlichen Räumen immer eine FFP2-Maske trägt, hat ein Ansteckungsrisiko von 0,0001%. Zur Rechnung:
Mit den aktuell veröffentlichten Daten kommt man auf ein aberwitzig geringes Infektionsrisiko. Sehr wahrscheinlich ist der R-Faktor höher und damit die Dunkelziffer. Sehr deutlich wird aber auch, dass an öffentlichen Orten und im Einzelhandel, wo Atemmasken getragen werden, praktisch kein Ansteckungsrisiko besteht. Das Infektionsgeschehen muss im privaten Umfeld oder bei der Arbeit, bzw. dem Weg dorthin befeuert werden. Also all jene Bereiche, die durch fast keine Corona-Maßnahme bisher beschränkt wurden. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel und damit die Legitimität für die Entziehung von Grundrechten steht damit auf sehr wackeligen Beinen.
Auch ohne Mathematik-Studium hätte jeder für sich das Risiko mit einen einfachen Taschenrechner ermitteln können. Dennoch ist der Aufschrei in der Bevölkerung ausgeblieben, als die Corona-Maßnahmen mit Berufsverboten, Lockdown und Ausgangssperren verhängt wurden. Woran kann das liegen?
Verändertes Anspruchsdenken
Auf die Eigenverantwortung zu verzichten und es dem Staat zu überlassen, für die Gesundheit seiner Bürger allein zu sorgen, ist ein zweischneidiges Schwert mit sehr scharfen Seiten. Die Politiker freuen sich mit Sicherheit, künftig nicht mehr in die Schranken verwiesen werden zu können. Mit dem Infektionsschutzgesetz wurde die Bevölkerung – da sollte sich niemand etwas vormachen – an die Pharmaindustrie verkauft.
Kein normal denkender Mensch, hätte jemals einen Vertrag unterschrieben, der von einem Hersteller ein Produkt abnimmt, dessen Produkteigenschaften nicht garantiert werden und für dessen Folgeschäden der Hersteller nicht haften muss. Unter diesen Bedingungen würde niemand auch nur einen Toaster kaufen. Keiner weiß, ob das Brot damit überhaupt gebräunt wird und für einen Stromschlag am Gehäuse übernimmt keiner die Haftung? Von so etwas lässt man doch die Finger. Die EU hat solche Verträge mit den Impfstoffherstellern geschlossen und ohne die Wirksamkeit durch unabhängige Fachleute testen zu lassen, auch gleich millionenfach Impfdosen bestellt.
Der Aufschrei ob dieser möglichen Steuergeldverschwendung hielt sich in Grenzen, weil es in unserer Gesellschaft gerade zu einer Änderung des Anspruchsdenken kommt. Man lässt die Politik gewähren und glaubt damit eine Garantie dafür zu bekommen, dass man das durchschnittliche Sterbealter gesund erreicht. Wenn diese Garantie ins Wanken gerät, sind die Schuldigen dafür schnell gefunden. Die unsolidarischen Nichtgeimpften, von denen vermeintlich ja eine Ansteckung nur noch ausgehen kann.
Warum ist es aber plötzlich so wichtig, von wem man angesteckt wird? Das hat es früher nicht gegeben. Von irgend jemanden wird man schon das Herpes-Virus bekommen haben, das man nicht mehr los wird und das sich immer zur unpassendsten Zeit bemerkbar macht. Auch die Ansteckung mit Influenza war kein Problem. Bereitwillig haben sich die Menschen in der kalten Jahreszeit ungeschützt in überfüllte Busse und U-Bahnwaggons gezwängt. Selbst wenn es einem klar war, dass man sich nur bei der Feier eines Freundes angesteckt haben kann, hat das der Freundschaft keinen Abbruch getan. Influenza hatte immer schon den Nimbus einer harmlosen Virus-Erkrankung. Eine Impfung wurde zwar auch immer empfohlen, aber viel gebracht hat diese nicht. Das war auch jedem klar. Die Opferzahlen interessierten letztlich niemanden, dabei wäre ein Blick darauf durchaus interessant gewesen.
(Quelle: statista)
In vier von sechs aufeinander folgenden Jahren, lag im letzten Jahrzehnt die Zahl der Grippetoten jenseits der 20.000 Menschen. Natürlich nur aufgrund von Übersterblichkeiten geschätzte Werte, denn bisher hat es niemand für nötig befunden, einen Grippetoten als solchen zu identifizieren und in die Tabelle der Sterbefälle aufzunehmen.
Für das Jahr 2020 wurden 314.301 Sterbefälle im Bereich der Herz-/Kreislauferkrankungen gezählt, 222.954 verstarben an Krebs, 55.174 an psychischen und Verhaltensstörungen und 32.805 an Krankheiten des Nervensystems. 8.565 Menschen nahmen sich selbst das Leben.
Erstmals gab es eine eigene Rubrik XXII für Verstorbene mit Covid-19 Infektion. Ihre Zahl betrug 30.139, von denen bei 29.006 eine Infektion durch Labortest festgestellt wurde. In 6.155 Fällen war die Covid-19- Infektion nachweislich nicht Ursache für den Tod.
(Quelle: destatis.de)
Die Zahl von ca. 24.000 Corona-Toten wäre somit geringer als die Zahl der Influenza-Toten aus der Wintersaison 2017/18. Im Jahre 2020 gab es noch keine Impfung. Der Verdacht drängt sich daher auf, dass die Politik in ihrer Fürsorge deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist. Natürlich kann man nur schwer abschätzen, wie viele Infektionen durch den Lockdown verhindert wurden. Supermärkte waren aber immer und Baumärkte fast die gesamte Zeit geöffnet. Ärzte und Zahnärzte praktizierten unverändert weiter. Von großen Infektionen in diesen Berufsgruppen ist nichts bekannt. Für Zahnärzte wurde ein Infektionsrisiko von 0,9 Prozent ermittelt.
Demokratie ist keine Vollkaskoversicherung
Wir diskutierten in diesem Jahr auch über die Einführung eines digitalen europäischen Impfpasses, der die Grundrechtseinschränkungen für geimpfte Personen aufheben soll. In den einzelnen EU-Staaten besteht allerdings bislang keine Einigkeit darüber, welche genauen Auswirkungen der Nachweis für die Bewegungsfreiheit der Bürger haben wird. Gemäß dem Grundrecht ist jedoch jeder Mensch mit denselben Rechten ausgestattet. Privilegien und Sonderrechte sind somit ausgeschlossen – zumindest theoretisch. Der französische Schriftsteller Bernard-Henri Lévy schreibt in seinem Essay „Ce virus qui rend fou“, dass der „contrat social“ (Gesellschaftsvertrag) durch einen „contrat vital“ (Gesundheitsvertrag) ersetzt werde: Statt wie bisher einen Teil seiner Einzelinteressen zugunsten des Allgemeininteresses abzutreten, tausche der Bürger seine Freiheit gegen eine „Anti-Virusgarantie“ ein – und akzeptiere damit den Übergang vom Sozial- zum Überwachungsstaat.
Gleiches gleich behandeln
Wenn Bundesjustizministerin Christine Lambrecht behauptet, es gehe nicht um Privilegien, „sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen“, dann hat sie einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaates nicht verstanden: die Gleichheit vor dem Gesetz, schreibt die taz am 03. Feb. 2021 zum Thema digitaler Impfpass.
„Grundrechte heißen so, weil sie grundsätzlich für alle Bürger im Land gelten. Der Grundsatz lautet: Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden. Wenn man Lockerungen für Geimpfte unter der Voraussetzung zulässt, dass sie nicht infektiös sind, akzeptiert man nicht nur stillschweigend eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nichtgeimpften, sondern macht die Ausübung von Grundrechten von biologischen Merkmalen abhängig.“
Dem Bund hat es aus gutem Grund nicht zu interessieren, ob ein gesunder oder vorerkrankter Mensch seine öffentlichen Angebote in Anspruch nimmt. So darf ein Mensch mit Herpesviren genauso in ein öffentliches Schwimmbad wie ein HIV-positiver Mensch. Ein privates Unternehmen wie z. B. ein Restaurant, ein Kino oder ein Fußballverein darf nur bedingt Einlasskriterien aufstellen. Erstens weil das über die unmittelbare Drittwirkung an Grundrechte und zweitens weil dies an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebunden ist.
Als man in Sachsen-Anhalt im Jahre 2012 per Polizeigesetz zwangsweise Personen wie z.B. Homosexuelle, Drogenabhängige oder Obdachlose auf HIV oder Hepatitis testen wollte, gab es in der Öffentlichkeit einen heftigen Aufschrei. Von Diskriminierung und Stigmatisierung von Randgruppen war die Rede. Die Deutsche Aidshilfe kritisierte das Gesetz als „völlig unverhältnismäßig“, weil es Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verletzen würde. Das Bundesland lenkte schließlich ein und strich diese Vorschrift wieder.
Keine zehn Jahre später werden Virentests nicht mehr als Eingriff in die Grundrechte wahrgenommen. Für die taz ein Beleg dafür, dass Corona das Soziale umcodiert. Womöglich würde man die Frage nach Zwangstests heute anders bewerten. Defacto haben wir ja bereits diese Zwangstest, weil diese die Eintrittskarte für Orte darstellen, auf die viele nicht verzichten wollen oder können.
Fazit
Unsere Demokratie hat sich in der Pandemie gewandelt. Wir Bürger haben uns größtenteils in der Pandemie gewandelt. Vornehmlich weil wir von der Politik zum Teil an der Nase herum geführt werden. Mit falschen oder unterdrückten Fakten und Versprechungen, die nicht nur kaum zu halten sind, vor allem aber nicht von der Politik gemacht werden müssen. Jeder Mensch ist zunächst für sich selber verantwortlich. Das ist der grundlegende Wesenszug einer Demokratie. Sich einem Staat und seiner Führung unterzuordnen, jedes Gesetz sowie jede Einschränkung hinzunehmen und sich von der Politik gegen Mitmenschen aus unserer Mitte stellen zu lassen, indem Nichtgeimpfte ausgegrenzt werden, das sind Erscheinungen, die wir zuletzt in dieser Form in den 30er und 40er Jahren des letzten Jahrhunderts hatten.
Zur politischen Fortbildung
Im TV unseres Nachbarlandes Österreich gibt es die eindeutig besseren Gespräche, mit den um Längen besseren Fachleuten. Während bei Lanz, Illner, Maischberger & Co in monotoner Einheitlichkeit Pseudo-Experten wie Karl Lauterbach, Melanie Brinkmann oder Martin Stürmer Panik verbreiten und die Impfung als den Heiligen Gral der Medizin verkaufen, kommen in Österreich auch Experten aus Bereichen zu Wort, deren Stimmen in Deutschland lieber unterdrückt werden.
So führte im Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog die Wiener Journalistin Elisabeth Scharang ein höchstinteressantes Gespräch mit Ulrike Guérot, Professorin für Europapolitik und Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems, Gründerin des European Democracy Lab (EDL) in Berlin.
Mehr Freiheiten für Geimpfte oder Beschränkungen für alle?