November 29, 2024

Intensiv sterben

Der Tot gehört zum Leben. Was für viele keine schöne Vorstellung ist, darf man leider nicht verdrängen. Es ist ein Naturgesetz. Nun ist der Tot an sich schon schrecklich genug, seit der Pandemie wissen wir aber, dass es da auch noch erhebliche Abstufungen gibt. Man kann schön und friedlich versterben, oder auf grausam schreckliche Weise. Die Pandemie begann mit den schrecklichen Bildern aus Bergamo. Qualvoll an Atemnot verstobene Menschen, hilflose Ärzte und Leichenberge, die mit Militär-Lastwagen abtransportiert wurden.

Das Bild vom schrecklichen Tot

Bereits zu Anfang der Pandemie gab es ein geheimes Strategiepapier aus dem Bundesinnenministerium, wie die Kommunikation auszusehen hat, um möglichst vielen Menschen schnell den Ernst der Lage klar zu machen. Dort heißt es wortwörtlich:

  1. Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
  2. „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

Kaum ein TV-Bericht über die aktuelle Corona-Situation verzichte auf Bilder von Intensivstationen, wo in der Regel zwei bis drei in voller Schutzmontur agierende Gesundheitskräfte um das Leben eines Patienten kämpften. Viel konnte man vom Patienten nicht erkennen, aber mehrheitlich waren es schon sehr beleibte Menschen, die auch ohne Erkrankung mit der Atemluft zu kämpfen hätten. Wahrscheinlich hätte auch eine Influenza für eine intensivmedizinische Behandlung gesorgt, aber genaueres erfährt man nie.

Sicher ist hingegen, dass es im ersten Jahr so gut wie keine Behandlungsmöglichkeiten gab. Okay, einige gab es schon, diese durften aber nicht angewendet werden. Hier die bis zum Mai 2021 verwendete Empfehlung des AWMF, die unter Mitwirkung des TV-Intensivmediziners Uwe Janssen und des Mitglieds des aktuellen Expertengremiums Christian Karagiannidis entstanden ist. Diese Datei mit dem Namen S3-Leitlinie vom 17.5.2021 bekommt man nur noch über Archive oder eben hier:

113-001LGl_S3_Empfehlungen-zur-stationaeren-Therapie-von-Patienten-mit-COVID-19_2021-05

Was bei Atemnot in deutschen Krankenhäusern immer sofort zum Einsatz kam, war ein Beatmungsgerät. Davon gab es schon vor Corona reichlich. Trotzdem wurde von Gesundheitsminister Jens Spahn ein Programm aufgelegt, wonach Krankenhäuser für jedes neu eingerichtete Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit eine Sonderzahlung erhielt. Einziges Kriterium war ein Sauerstoffanschluss und ein Bett davor. Also wurden von überall her Betten in die Intensivstationen vor solche Anschlüsse geschoben, um die Prämie und ein € 17.500 teures Beatmungsgerät zu erhalten. Deutschland hatte ganz sicher nie ein Ausstattungsproblem.

Leider führte eine künstliche Beatmung von COVID-Intensivpatienten zu keiner all zu hohen Überlebensaussicht. Auch ein Beatmungsgerät will richtig eingestellt  sein. In den meisten deutschen Kliniken fehlt es aber an Einsatzmöglichkeiten und damit der Erfahrung im Umgang.  Kein Wunder daher, dass die Sterberate beim Einsatz von Beatmungsgeräten international bei ca. 53 Prozent liegt, während bei uns mit 60 Prozent fast zwei Drittel der so behandelten Intensivpatienten verstorben sind. Wer es überlebt hat, hatte auf jeden Fall unter den Folgen der Behandlung zu leiden. Trotzdem war die künstliche Beatmung bei allen Covid-19-Intensivpatienten das Mittel der Wahl. Dazu gab es folgende medikamentöse Begleittherapie mit Dexamethason.

Anwendungsgebiete von Dexamethason sind u. a. entzündliche Erkrankungen der Haut (Ekzeme) und der Gelenke (Arthritis), durch Hirntumoren ausgelöste Hirnödeme und die palliative Therapie maligner Tumoren. Eine Studie von Forschern der Universität Oxford hat Indizien dafür geliefert, dass Dexamethason die Sterberate von an COVID-19 erkrankten Intensivpatienten signifikant senkt. Für Patienten an Beatmungsgeräten sank die Sterberate von 40 % auf 28 %, für Patienten mit Sauerstoffversorgung von 25 % auf 20 %. Das Mittel bekämpft nicht das Virus selbst, sondern bremst die in vielen schweren Fällen überschießende Reaktion des Immunsystems, den Zytokinsturm. Bei Patienten, die keine Sauerstoffgabe benötigten, zeigte eine Behandlung mit Dexamethason keine positive Wirkung, also eher negative Folgen, was nicht verwundert, wenn es dämpfend auf das Immunsystem wirkt. (Quelle: Wikipedia)

Dies soll nur ein Beispiel sein, wie COVID-19-Patienten insbesondere in den ersten eineinhalb Jahren der Pandemie behandelt wurden, nämlich in Grunde genommen gar nicht. In der S3-Leitlinie wird keine Behandlungsempfehlung gegeben, sondern vielmehr dem Arzt klar gemacht, was er alles nicht tun sollte.

  • Tocilizumab kann bei COVID-19-Patienten mit progredient schwerer Erkrankung zur COVID-19-Behandlung verabreicht werden.
  • Remdesivir kann bei hospitalisierten, nicht beatmeten Patienten  weder empfohlen noch davon abgeraten werden.
  • Bamlanivimab sollte bei erwachsenen Patienten mit einer … SARS-CoV-2-Infektion (WHO Skala 4-6) stationär nicht eingesetzt werden.
  • Rekonvaleszentenplasma soll bei hospitalisierten Patienten mit COVID-19 nicht eingesetzt werden.
  • Azithromycin soll bei hospitalisierten COVID-19 Patienten zur antiviralen COVID-19 Therapie nicht verabreicht werden.
  • Lopinavir/Ritonavir soll bei hospitalisierten COVID-19 Patienten nicht verabreicht werden.
  • Ivermectin soll bei hospitalisierten COVID-19 Patienten zur COVID-19-Behandlung nicht verabreicht werden.
  • Vitamin D3 soll bei hospitalisierten COVID-19 Patienten zur COVID-19-Behandlung nicht verabreicht werden.

Zu Kombinationen liegen bislang wenige Daten vor, wobei für eine Kombination aus theoretischen Überlegungen viele Gründe sprechen könnten.

So viel zu den Empfehlungen der S3-Leitlinie, die eher einem Behandlungsverbot gleich kommt. Dabei werden weltweit etliche Behandlungsmethoden erfolgreich eingesetzt. Über 80 Studien zum Einsatz von Ivermectin gibt es bereits, somit ist die Aussage, dass bislang wenige Daten vorliegen, nicht wirklich korrekt. In Ländern mit schlechterer medizinischer Versorgung und begrenzteren Krankenhaus-Kapazitäten gibt es mittlerweile spezielle Corona-Pakete, die an die Bevölkerung ausgegeben werden, um im Falle einer Infektion eine schnell Behandlung zu ermöglichen. In diesen Paketen befindet sich neben Ivermectin auch das ebenso nicht empfohlene Vitamin D3. Auch dazu gibt es Studien.

Vitamin D3 ist ohnehin ein schwieriges Thema. Während es RKI-Studien gibt, die von einer Unterversorgung von 62 Prozent der Bevölkerung auch im Sommer ausgehen, wird auf der anderen Seite im Zusammenhang mit Corona diese Versorgungslücke immer abgestritten. Auf der anderen Seite supplementieren fast alle Ärzte in der Pandemie VitaminD3, selbst die fanatischsten Schulmediziner, verschweigen dies aber ihren Patienten. Naturheilkundler schwören dagegen auf Vitamin D3. Glaubenskrieg oder will die Schulmedizin den Menschen gar nicht helfen? Vitamin D3 schadet ja nicht. Ganz sicher nicht bis 800 i.E. pro Tag und auch nicht in der Therapie mit 20.000 i.E. pro Woche.

Auffallend ist, dass es zu den anderen in der S3-Richtlinie genannten Medikamenten weit weniger Studien gibt. Hier eine Übersicht:

Tocilizumab: kaum mehr als 9 Studien, z.T. ohne Nutzennachweis oder mit schwerwiegenden Nebenwirkungen in 12% der Patienten
Remdesivir: 27 Studien
Bamlanivimab: 13 Studien
Azithromycin: wenige Studien letztlich mit dem Ergebnis, dass kein klinischer Nutzen erkennbar war
Lopinavir/Ritonavir: 7 Studien s.a. Paxlovid
Ivermectin: 81 Studien
Vitamin D3: 70 Studien

Insbesondere nach schweren und kritischen Verläufen von COVID-19 kommt es bei Patienten zu hoch variablen Krankheitsverläufen. Neben den zumeist führenden Lungenveränderungen kann es zu zahlreichen weiteren Organschädigungen kommen. Das Schädigungsmuster kann hierbei neben der Lunge auch Herz, Nieren, Nervensystem, Gefäßsystem, Muskulatur und Psyche betreffen.

Auswertung vorhandener Zahlen

Die Pandemie zeichnet vor allem durch eines aus: Datenmangel. Es werden so gut wie keine Eckdaten erhoben, und wenn doch, dann unvollständig oder ungenau. Wenn man schon ein Strategiepapier entwickelt, bei dem es um darum geht, die Folgen einer Erkrankung besonders gruselig darzustellen, der unternimmt auch alles, um diese Gruselgeschichten von passenden Zahlen begleiten zu lassen. Das Infektionsgeschehen wird durch PCR-Tests ermittelt, deren Zahl aber nicht mit genannt werden. Dann ist völlig unklar, wer wo aus welchem Grund getestet wurde.  Bei den Verstorbenen war eine Obduktion nicht gestattet. Um als COVID-Toter zu zählen, musste es nur einen positiven PCR-Test innerhalb der letzten 28 Tage  gegeben haben. Daher sind Pandemieopfer immer mit oder an COVID-19 verstorben. Die genau Todesursache interessierte keinen. Auf diese Weise wurde aber die Opferzahl in die Höhe getrieben.

Alle Corona-Maßnahmen wie Lockdowns und Ausgangssperren wurde mit dem Schutz des Gesundheitswesens vor einer Überlastung begründet. Wenn man jegliche Behandlungsmethoden quasi verbietet, landen Patienten mit schweren Krankheitsverläufen irgendwann im Krankenhaus und kurz darauf wahrscheinlich auf der Intensivstation. Der vor Jahren schon begonnene Bettenabbau in Krankenhäusern und ein spezielles Prämienprogramm hat dann dafür gesorgt, dass die Intensivstationen stets zu mindestens 75 Prozent ausgelastet waren. Allerdings gab es selbst in den Krankenhäusern nur sehr unvollständige Informationen. So war z.B. der Impfstatus im letzten Jahr nie mehr als von 60 Prozent der Intensivpatienten bekannt.

Der Programmierer und Datenspezialist Tom Lausen hat auf der Suche nach verwertbaren Zahlen die Datenbank der Krankenversicherer entdeckt. Dort werden zu Abrechnungszwecken alle Krankenhauspatienten und bei denen abrechenbare Leistungen aufgeführt. Für Corona-Behandlungen gibt es dabei spezielle Codes, nach denen dann für unterschiedliche Zeitintervalle gesucht werden kann.

Nach seiner Analyse hat es in der gesamten Zeit der Pandemie nicht einen einzigen Tag gegeben, an dem das Gesundheitssystem überlastet war. Sicher gab es immer mal das eine oder andere Krankenhaus mit einer zeitweisen Überlastung. Das hat es aber auch schon vor Corona gegeben und dass dann Krankenhäuser Patienten hin und her verschieben ist auch völlig normal. Im Jahre 2019 wurden zum Beispiel über 187.000 Verlegungen von Intensivpatienten registriert.

Leider hat der Aktionismus des Bundesgesundheitsministeriums dazu geführt, dass Prämien ins Leben gerufen wurden, die zu katastrophalen Folgen geführt haben. Es gab Prämien für zusätzliche Beatmungsplätze (siehe oben). Dann wurden die Krankenhäuser angehalten, Behandlungskapazitäten für COVID-19 Patienten geschaffen. Damit das nicht sinnlos ausufert, waren die Prämien am Ende davon abhängig, dass es auf einer Intensivstation eine Belegungsquote von wenigstens 75 Prozent gibt.

Das führte zum einen dazu, dass Intensivbetten hin und her geschoben wurden. Zum Beispiel wurde eine Notfallreserve geschaffen, die im Zeitablauf daher kurzfristig schwankte. Immer wenn die 75 Prozent Grenze unterschritten worden wäre, wurde einfach ein Intensivbett in die Notfallreserve geschoben. Ob dieses Jonglieren ein Betrugsstraftatbestand erfüllt, müssen Gerichte klären. Nach Kenntnis dieser Praxis verwundert es dann aber nicht mehr, dass man an der Belegung der Intensivstationen keine einzige Corona-Welle erkennen kann.

Abrechnungsdaten der Krankenkassen geben vielfältige Auskünfte

Der InEK DatenBrowser ist eine Datenbank, die alle mit Krankenhäusern abgerechneten Leistungen enthält. Dabei kann man diese Daten nach Altersgruppen, behandelte Krankheiten, Intensivbehandlung, Sterbefällen, Impfnebenwirkungen, etc. unterscheiden. Tom Lausen hat dabei nicht nur herausgefunden, dass es in der gesamten Pandemie  keine Überlastung des Gesundheitssystems gab. Er hat auch festgestellt, dass in der Pandemie zusätzliche Patienten auf Intensivstationen behandelt wurden, die dort eigentlich nicht hingehören.  Und zwar hat er festgestellt, dass im großen Umfang Menschen mit einem hohen Pflegegrad auf intensiv eingewiesen wurden. Um das zu belegen hat er sich zunächst angesehen, wie viele Patienten mit Pflegegrad 1-5 im Jahr 2019 in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. das waren 3,5 Millionen Menschen. Über 53 Prozent davon waren älter als 80 Jahre.

Im Jahre 2020 sank diese Zahl um 100.000 Patienten auf 3,4 Millionen Patienten mit Pflegegrad. Des weiteren informiert die Datenbank darüber, dass im Jahre 2019 exakt 439.494 auf einer Intensivstation behandelt wurden. Ein Jahr später und bei einer geringeren Zahl von Einweisungen lag die Zahl der Intensivpatienten bei 473.620, also eine Steigerung um 34.126 bzw. um fast 8 Prozent. Anschließend hat sich Tom Lausen gefragt, ob diese höhere Zahl an Intensivbehandlungen eine Auswirkung auf die Sterberate hatte. 228.663 der 3,5 Millionen  Menschen sind 2019 im Krankenhaus verstorben. Ein Jahr später waren es 239.702, also über 11.000 mehr. Lausen kommt zu dem Schluss, dass man im ersten Pandemiejahr mit vielen Toten, Kontaktverboten und Lockdowns zwar mehr Menschen auf Intensivstation behandelt, aber im Ergebnis mehr Tote zu verzeichnen hat. Zu klären wäre, warum dies erfolgte.

Im Sommer sind die Intensivstationen immer unterbelegt. Wenn es nur noch Prämien gibt, wenn es zu einer Auslastung von 75 Prozent gekommen ist, könnte man als Krankenhaus-Betreiber auf die Idee kommen, Patienten zu rekrutieren. Ideal erscheinen da Menschen mit hohem Pflegegrad zu sein. Menschen mit Demenz zum Beispiel. Die bekommen nicht mehr viel mit. Durch die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie werden auch Angehörige eine Verlegung nicht verhindern, sondern nur noch zur Kenntnis nehmen können. Aber wenn es um die bestmögliche Rettung eines geliebten Menschen geht, scheint die Intensivstation der beste Ort zu sein.

Das Krankenhaus hat natürlich auch ein Interesse daran, Patienten früh künstlich zu beatmen, denn das sorgt für eine abrechenbare Leistung von € 4.000 pro Tag. Ein COVID-19 Patient der nicht beatmet wird, erbringt deutlich geringere Einnahmen. Der Verdacht ist plausibel, liegt geradezu auf der Hand. Allerdings hört man in der Presse noch nichts von Ermittlungen in diese Richtung.

Verabscheuungswürdig ist es allemal, Menschen mit hoher Pflegestufe wie z.B. Demenzkranke aus ihrer vertrauten Umgebung zu reißen und sie auf einem Intensivbett zu fixieren. Denn das muss klar sein, wenn ein Demenzkranker aus seinem normalen Rhythmus  gerissen wird, fängt er an unruhig zu werden und würde umher rennen. Das geht aber nicht auf einer Intensivstation. Daher bleibt nur das anketten. Mit menschlicher Würde hat das nichts zu tun. Dem durch die Zahlen aufgetretene Verdacht sollte dringend nachgegangen werden.

Quelle: Die Intensiv Mafia – Tom Lausen bei SteinZeit

 

Brisante Beatmung

Was Tom Lausen bisher nicht berechnen konnte, ist die Frage, ob Kliniken, die erst sehr spät Menschen an ein Beatmungsgerät angeschlossen haben, dadurch eine niedrigere Sterberate zu verzeichnen haben. Das RKI verfügt über die dafür erforderlichen Information, verweigert aber seit einem Jahr die Herausgabe der Daten.

Nach dem Informationszugangsgesetz sind Behörden verpflichtet, öffentlich erhobene Daten auf Anfrage an Bürger zu r Information auszuhändigen. Vater Staat sollte keine Geheimnisse haben. Wenn aber Daten von Dritten mit ins Spiel kommen, könnte es sein, das Geschäftsgeheimnisse davon betroffen sind. Das könnte dann ein Ausschlusskriterium sein und das RKI könnte daraufhin die Antwort verweigern. Wie inzwischen ans Licht gekommen ist, hat das RKI eine Mail an alle ans DIVI berichtende Krankenhäuser verschickt hat, in der alle aufgefordert wurden, auf eine Datenanfrage mit NEIN zu antworten. Ein kritisch zu bewertendes Vorgehen. Zu fragen ist auch, welche Geschäftsgeheimnisse denn betroffen sein sollen, wenn Tom Lausen lediglich die Zahl der Toten je Krankenhaus und etwas über den Einsatz von Beatmungsgeräten erfahren möchte? Seine Ausarbeitung könnte unter Umständen zur Folge haben, dass man erkennt, dass ein später Einsatz der künstlichen Beatmung Leben retten könnte. Eine Pandemie wird doch ausgerufen, um Menschenleben zu retten, oder? Wenn jetzt, wie in diesem Falle, ein Erkenntnisgewinn nicht gewünscht ist, ruft das doch nur wieder Verschwörungstheoretiker auf den Plan. Und wie will man deren Behauptung, dass in den letzten zwei Jahren Menschen gezielt zu Tode therapiert wurden, begegnen?

Quelle hierfür: #DIVIGate2.0: Der Kampf um die Intensivbetten 

 

Update Vitamin D3

Das RKI kommt inzwischen zu einer umfassenderen Bewertung beim Thema Vitamin D3. Laut der aktuellen Therapieübersicht COVRIIN gilt nun:

  • Substitution aller Hypovitaminosen bei Patienten mit nachgewiesenem oder vermutetem Mangel, bei denen ein erhöhtes Risiko für COVID-19 besteht oder bereits eine COVID-19-Erkrankung vorliegt16
  • bei kritisch kranken Patienten Substitution bei nachgewiesenem Vit. D-Defizit (≤ 30 nmol/l) entsprechend Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie sowie den aktuellen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin 17-19
  • keine Empfehlung zur routinemäßigen Verwendung von Vitamin D zur Prophylaxe oder adjunktiven Therapie von SARS-CoV2-Infektionen20